- 44.7 g Kokain - 6.1 g Marihuana - Mobiltelefon Samsung - Bargeld von Fr. 500.00 Die Staatsanwaltschaft trifft die sachgemässen Verfügungen. 4.2. Das beschlagnahmte Klappmesser wird gestützt auf Art. 31 WG i.V.m. § 30 Abs. 1 der Polizeiverordnung (PolV) der Kantonspolizei Aargau, Fachstelle Sicherheitsdienste, Waffen und Sprengmittel (SIWAS), überwiesen. Die Staatsanwaltschaft trifft die sachgemässe Verfügung. 4.3. Der Beschuldigte wird zur Bezahlung einer Ersatzforderung von Fr. 1'500.00 an den Kanton Aargau verpflichtet.