2.3. Der mit Urteil des Bezirksgerichts Baden vom 9. April 2021 für die Geldstrafe von 60 Tagessätzen à Fr. 100.00 gewährte bedingte Vollzug wird widerrufen. Die Geldstrafe von Fr. 6'000.00 ist zu bezahlen. 2.4. [in Rechtskraft erwachsen] Die ausgestandene Untersuchungshaft von 50 Tagen wird auf die Gesamtfreiheitsstrafe angerechnet. 3. [in Rechtskraft erwachsen] Es wird von einer obligatorischen Landesverweisung abgesehen. - 17 - 4. [in Rechtskraft erwachsen] 4.1. Folgende beschlagnahmten Betäubungsmittel, Gegenstände sowie Vermögenswerte werden eingezogen: