beglichen, dafür seien Verlustscheine von über Fr. 8'000.00 noch offen (Protokoll, S. 13). Der Schuldenabbau ist zwar grundsätzlich positiv zu werten, allerdings erfolgt ein solcher angesichts des Wegs über die Zwangsvollstreckung – der Beschuldigte hatte eine Lohnpfändung – offensichtlich nicht ohne weiteres freiwillig. Er ist weiter bestrebt, seinen Führerausweis wiederzuerlangen. Hierfür habe er bereits angefangen, zu einer Verkehrspsychologin zu gehen und zu sparen (Protokoll, S. 4). Betäubungsmittel konsumiere er nicht mehr (Protokoll, S. 6, S. 14).