Aktuell ist er seit April 2024 wegen eines depressiven Zustands arbeitsunfähig und beziehe Krankentaggeld im Umfang von 70 %. Per 1. März 2025 ist er einen Praktikumsvertrag bei einem Gipser-Unternehmen eingegangen. Ob er dieser Tätigkeit tatsächlich wird nachgehen können, wird sich noch weisen müssen. Der Beschuldigte nimmt die ihm aufgrund der auf seine Initiative hin diagnostizierten depressiven Zustands ärztlich verschriebenen Antidepressiva nicht (mehr) ein (Protokoll, S. 15 f.). Aktuelle Schulden habe der Beschuldigte - 13 -