Busse von Fr. 200.00, mit Urteil des Obergerichts des Kantons Solothurn vom 17. März 2017 wegen Raubs, Diebstahls, Hausfriedensbruchs sowie Sachbeschädigung als Zusatzstrafe zu den Urteilen vom 9. Juni 2011 sowie vom 12. August 2015 zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten unter Aufschub des Vollzugs zugunsten einer stationären Massnahme für junge Erwachsene und mit Urteil des Bezirksgerichts Baden wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen sowie einer Busse von Fr. 1'000.00 verurteilt. Auch wenn der Beschuldigte einen grossen Teil der Vorstrafen in den Jahren 2010 sowie 2011 und damit vor mehr als zehn Jahren