2. 2.1. Dem Beschuldigten wird Hehlerei vorgeworfen. Er habe von B._____ im Zeitraum vom 27. August 2022 bis 30. September 2022 in Aarburg auf einem Parkplatz ein Tablet Samsung Galaxy Tab 2 und ein Mobiltelefon Samsung Galaxy A32 4G im Wissen um deren Erlangung durch eine strafbare Handlung gegen das Vermögen entgegen genommen und mit ihr als Austausch 1 g Kokaingemisch vereinbart. Er habe die Gegenstände im Handschuhfach seines Fahrzeugs aufbewahrt.