3.3. Der Beschuldigte reichte am 25. März 2024 vorgängig zur Berufungsverhandlung eine schriftliche Berufungsantwort ein. 3.4. Die Berufungsverhandlung fand am 10. Januar 2025 statt. Die Staatsanwaltschaft hat ihre Berufung hinsichtlich der beantragten Landesverweisung zurückgezogen. Das Obergericht zieht in Erwägung: