3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 1. Februar 2024 beantragte die Staatsanwaltschaft einen zusätzlichen Schuldspruch wegen Hehlerei, eine Verurteilung samt zu vollziehender Reststrafe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren, den Widerruf des für die Geldstrafe von 60 Tagessätzen bedingt gewährten Vollzugs und die Anordnung einer Landesverweisung für 10 Jahre unter Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS). 3.2. Die Staatsanwaltschaft reichte am 7. März 2024 vorgängig zur Berufungsverhandlung eine schriftliche Begründung der Berufung ein. -3-