2. Das Bezirksgericht Zofingen stellte mit Urteil vom 28. September 2023 das Verfahren hinsichtlich des Vorwurfs der Hehlerei des Mobiltelefons Samsung Galaxy A32 4G ein, sprach den Beschuldigten hinsichtlich des Vorwurfs der Hehlerei des Tablets Samsung Galaxy Tab 2 frei und der qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz gemäss Art. 19 Abs. 2 lit. a BetmG sowie der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz gemäss Art. 19a Ziff. 1 BetmG schuldig.