Gegenstand Qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz usw. -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Die Staatsanwaltschaft erhob am 8. Mai 2023 Anklage gegen den Beschuldigten wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz gemäss Art. 19 Abs. 2 lit. a BetmG, versuchter qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz gemäss Art. 19 Abs. 2 lit. a BetmG, Hehlerei und mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz gemäss Art. 19a Ziff. 1 BetmG.