1.2. Die Beschuldigte erhob am 18. Januar 2023 innert Frist Einsprache gegen den Strafbefehl. Die Staatsanwaltschaft hielt in der Folge am Strafbefehl fest und überwies mit Verfügung vom 14. März 2023 die Akten an das Bezirksgericht Laufenburg zur Durchführung des Hauptverfahrens. 2. 2.1. Mit Urteil vom 23. August 2024 erkannte der Präsident des Bezirksgerichts Laufenburg: