7.5. [in Rechtskraft erwachsen] Die Zivilforderung des Privatklägers 5, P._____, wird auf den Zivilweg verwiesen. 8. 8.1. [in Rechtskraft erwachsen] Folgende beschlagnahmten Betäubungsmittel werden eingezogen: - 3.7 Gramm Kokain - 6 Ecstasy Pillen - 38 Stück rezeptpflichtige Xanax Pillen - div. Minigrip Die Staatsanwaltschaft trifft die sachgemässen Verfügungen. 8.2. Das beschlagnahmte Bargeld von Fr. 1'399.65 wird gestützt auf Art. 267 Abs. 3 StPO und Art. 268 Abs. 1 StPO an die Verfahrenskosten angerechnet.