6. Der Beschuldigte wird gestützt auf Art. 66abis StGB für die Dauer von 10 Jahren des Landes verwiesen. - 50 - 7. 7.1. [in Rechtskraft erwachsen] Die Zivilforderung der Privatklägerin 1, der R._____ AG, wird auf den Zivilweg verwiesen. 7.2. Der Beschuldigte wird verpflichtet, dem Privatkläger D._____ Schadenersatz in Höhe von Fr. 120.00 sowie eine Genugtuung von Fr. 5'000.00 zu bezahlen. 7.3. [in Rechtskraft erwachsen] Die Zivilforderung des Privatklägers 3, E._____, wird auf den Zivilweg verwiesen. 7.4. Die Zivilforderung des Privatklägers I._____ wird abgewiesen.