zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten, mit einem vollziehbaren Anteil von 17 Monaten und einem bedingt vollziehbaren Anteil von 17 Monaten, Probezeit 5 Jahre, zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à Fr. 30.00, d.h. Fr. 5'400.00, Probezeit 5 Jahre, und einer Busse von Fr. 1'850.00, ersatzweise 62 Tage Freiheitsstrafe, verurteilt. 5.2. [in Rechtskraft erwachsen] Die vorläufige Festnahme von sechs Tagen (24. Mai 2021 bis 25. Mai 2021, 18. September 2021, 30. Mai 2022 bis 31. Mai 2022, 15. März 2023 bis 16. März 2023) wird dem Beschuldigten auf die Freiheitsstrafe angerechnet.