14.2. Der amtliche Verteidiger des Beschuldigten, Rechtsanwalt Pascal Schürch, ist gestützt auf die anlässlich der Berufungsverhandlung eingereichte Kostennote mit Fr. 12'456.45 aus der Staatskasse zu entschädigen (Art. 25 Abs. 1 lit. c und Abs. 2 JStPO i.V.m. Art. 135 Abs. 1 StPO i.V.m. § 9 Abs. 1 und 3bis AnwT). Diese Entschädigung ist vom Beschuldigten ausgangsgemäss zu 4/5 zurückzufordern, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).