Die Täterschaft des Beschuldigten in Bezug auf den Vorwurf der einfachen Körperverletzung gegenüber I._____ ist nicht erstellt, was zu einem Freispruch vom Vorwurf der einfachen Körperverletzung führt. Damit entfällt die Grundlage für die Zusprechung einer Genugtuung, weshalb die Zivilforderung des Privatklägers abzuweisen ist. - 46 - 13. Beschlagnahme Bargeld 13.1. Die Vorinstanz hat das beschlagnahmte Bargeld von Fr. 1'399.65 in Anwendung von Art. 267 Abs. 3 StPO und Art. 268 Abs. 1 StPO an die Verfahrenskosten angerechnet.