Der Beschuldigte hat sich unter anderem der versuchten vorsätzlichen Tötung und des mehrfachen Raufhandels schuldig gemacht und damit fraglos hohe Rechtsgüter in schwerwiegender Weise verletzt. Betroffen waren unterschiedliche, ihm völlig unbekannte Opfer und er schreckte nicht davor zurück, mit einem Messer einen gefährlichen Gegenstand gegen einen Menschen einzusetzen. Sein Handeln ist ohne Weiteres geeignet, die öffentliche Ordnung und Sicherheit zu gefährden.