Dem Beschuldigten zufolge arbeite sie pro Tag 1-2 Stunden (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 15). In der Schweiz stehen bei festgestellter Hilfsbedürftigkeit aus medizinischen Gründen Unterstützungsmassnahmen wie Spitex u.ä. zur Verfügung. Eine allfällige schlechte gesundheitliche Verfassung eines Elternteils eines volljährigen Beschuldigten hindert dessen Landesverwei- - 43 - sung jedenfalls nicht, zumal sich die Mutter während der Verbüssung der Freiheitsstrafe ohnehin anders organisieren muss.