Zusätzlich, wie dieses Urteil zeigt, hat sich der Beschuldigte u.a. wegen mehrfachen Raufhandels, versuchter vorsätzlicher Tötung, der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz wegen Führens eines Motorfahrzeugs in fahrunfähigem Zustand schuldig gemacht und wird hierfür u.a. zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten verurteilt. In der Gesamtwürdigung ergibt sich somit, dass vom Beschuldigten aufgrund der wiederholten Delinquenz während laufendem Strafverfahren und aufgrund des Umstands, dass es sich bei den vom Beschuldigten seit seiner Einreise in die Schweiz begangenen Delikte