Sodann wurde er mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 10. Januar 2025 wegen Diebstahls und geringfügiger Sachbeschädigung zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen bei einer Probezeit von 3 Jahren und zu einer Busse von Fr. 700.00 verurteilt. Der Beschuldigte hat somit selbst in Kenntnis der ihm drohenden Landesverweisung unbekümmert weiterdelinquiert.