Unter diesen Umständen erscheint eine Busse von Fr. 300.00 als angemessen. Sodann ist der Beschuldigte am 29. Mai 2023 anhand eines durchgeführten Drugwipe Schnelltests positiv auf Marihuana getestet worden, weshalb er wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Konsum zu bestrafen ist. Gestützt darauf erscheint eine Erhöhung der Busse um Fr. 100.00 als angemessen (vgl. HEIMGARTNER, in: Basler Kommentar, Strafrecht. 4. Aufl. 2019, N. 13 zu Art. 104 StGB). Schliesslich hat der Beschuldigte bei einer Fahrt die L-Tafel nicht angebracht und dadurch gegen das SVG verstossen.