9.7.2. Der Beschuldigte hat am 2. März 2023 gegen die ihm auferlegte Wegweisungsverfügung verstossen. Das geschützte Rechtsgut von Art. 292 StGB ist die öffentliche Ordnung und die staatliche Autorität, mithin soll die Durchsetzung von behördlichen Anordnungen gewährleistet werden.