Gemäss Beschuldigtem habe er seine Fahrt am 29. Mai 2023 um ca. 19.00 Uhr in Oftringen aufgenommen (UA act. 1086). Er wurde um 20.15 Uhr auf der Striegelstrasse in Safenwil angehalten. Aufgrund des Umstands, dass es sich bei der Striegelstrasse um eine Hauptstrasse handelt, ist von einem höheren Verkehrsaufkommen auszugehen. Da er auf seiner Fahrt eine Ortschaft durchfuhr, musste er auch mit Fussgängern und nicht motorisiertem Verkehr rechnen. Hinzu kommt, dass die Strecke aufgrund der einmündenden Strassen anspruchsvoll ist und von einem Lenker die volle Aufmerksamkeit verlangt.