Der Beschuldigte wurde am 29. Mai 2023 als Lenker des Motorrads Yamaha durch eine Patrouille der Kantonspolizei Aargau angehalten und kontrolliert, wobei in der Folge die Durchführung einer Blut- und Urinprobe angeordnet wurde. Die Auswertung ergab ein positives Resultat auf Cannabis (2.4 µg/L THC). Die festgestellte THC-Konzentration hat den in Art. 34 lit. a VSKV-ASTRA festgelegten Grenzwert (1.5 µg/L) klar überschritten. Für Marihuana gilt nach der gesetzlichen Konzeption eine «Nulltoleranz- Regelung». Lässt sich Marihuana im Blut (wie hier) zuverlässig nachwiesen, besteht eine unwiderlegbare gesetzliche Vermutung der Fahrunfähigkeit.