gessätzen bei einer Probezeit von 3 Jahren und zu einer Busse von Fr. 700.00 verurteilt worden ist. Dennoch ist ihm unter Berücksichtigung dessen, dass er vor den vorliegend zu beurteilenden Taten noch nie straffällig geworden und damit auch noch nie zu einer Geldstrafe bzw. gar einer Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, knapp keine Schlechtprognose zu stellen.