Rechtsanwalt Pascal Schürch nahm mit Eingabe vom 6. Juni 2024 Stellung und ersuchte um Gutheissung des gestellten Gesuchs um Verteidigerwechsel und im Falle einer Zustimmung um Zustellung der gesamten Verfahrensakten (GA act. 119). Mit Verfügung vom 10. Juni 2024 hiess der Präsident des Jugendgerichts das Gesuch um Wechsel der amtlichen Verteidigung gut und liess dem neuen amtlichen Verteidiger die Verfahrensakten zustellen (GA act. 121). Mit Eingabe vom 8. August 2024 ersuchte der neue amtliche Verteidiger darum, ihm wegen technischer Probleme einzelne Aktenstücke erneut zuzustellen (GA act. 123).