Schliesslich ist auch die Begründungsdauer nicht als übermässig lang zu bezeichnen: Gemäss Art. 84 Abs. 4 StPO hat das Gericht ein Urteil innerhalb von 60 Tagen, ausnahmsweise 90 Tagen, zu begründen. Das Urteilsdispositiv wurde dem amtlichen Verteidiger des Beschuldigten am 28. Mai 2024 zugestellt (GA act. 112), worauf dieser gleichentags Berufung anmeldete und gleichzeitig um Entlassung als amtlichen Verteidiger und Einsetzung von Rechtsanwalt Pascal Schürch als neuen amtlichen Verteidiger ersuchte (GA act.