Seit der ersten Einvernahme des Beschuldigten am 1. März 2021 bis zur Anklageerhebung im November 2023 vergingen 2 Jahre und 8 Monate, was sich jedoch angesichts der Vielzahl der einzelnen Sachverhaltskomplexe und aufgrund der Tatsache, dass der Beschuldigte während des laufenden Verfahrens weiterdelinquierte, nicht als zu lange erweist. Hinzu kommt, dass es sich um teilweise sehr schwer wiegende Vorwürfe handelt und mehrere Personen involviert waren, was eine aufwendige Untersuchung mit mehreren Einvernahmen erforderte. Die Koordination mit mehreren involvierten Parteien ist erfahrungsgemäss komplexer.