9.4.5. Beschleunigungsgebot Der Beschuldigte rügt eine Verletzung des Beschleunigungsgebots (Berufungsbegründung, S. 33). Er bringt vor, die letzte Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz habe sich im Mai 2023 ereignet, Anklage sei jedoch erst im November 2023 erhoben worden. Sodann habe das Jugendgericht bis zur Durchführung der Hauptverhandlung weitere sechs Monate beansprucht (Berufungsbegründung, S. 33).