Sodann wurde er mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg- Aarau vom 10. Januar 2025 wegen Diebstahls und geringfügiger Sachbeschädigung zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen bei einer Probezeit von 3 Jahren und zu einer Busse von Fr. 700.00 verurteilt. Dieses Nachtatverhalten verdeutlicht eindrücklich, dass sich der Beschuldigte weder um die Schweizerische Rechtsordnung kümmert noch dass er sich vom vorliegend hängigen Strafverfahren beeindrucken lässt, obwohl ihm einschneidende Konsequenzen – namentlich eine mehrjährige, unbedingte Freiheitsstrafe sowie eine Landesverweisung – drohen. Dass der Beschuldigte weitgehend nicht geständig war, ist ohne Relevanz, da es sein