_ zu Boden fiel. Der Beschuldigte schlug sodann mit der rechten Hand mehrfach auf den am Boden liegenden P._____ ein. Als die zuvor vom Beschuldigten getroffene Drittperson schlichtend eingreifen wollte, wurde diese ebenfalls vom Beschuldigten (und von O._____) geschlagen. Die Blutalkoholkonzentration des Beschuldigten betrug im Tatzeitpunkt zwischen 1.63 und 2.56 Promille.