_, Fachperson für Suchtberatung, hielt im Bericht vom 6. Juli 2021 fest, der Beschuldigte reagiere unter Alkoholeinfluss auf Provokationen durch Dritte aggressiv (UA act. 47). Dies sowie sein jugendliches Alter vermögen (teilweise) erklären, wie es zur tätlichen Auseinandersetzung, anlässlich welcher der Beschuldigte plötzlich ein Messer eingesetzt und damit mehrfach in den Bauch- und Kopfbereich des Opfers eingestochen hat, gekommen ist. Es ist auf ein impulsives, wenig bedachtes Agieren des Beschuldigten zurückzuführen, wobei er keinerlei Rücksicht auf Verletzungen Dritter nahm.