Betreffend die Art und Weise der Tatausführung ist Folgendes festzuhalten: Der Beschuldigte hat in der Nacht vom 23. auf den 24. Mai 2021 in Aarau anlässlich einer Streiterei ein Messer aus seiner Hosentasche gezückt und damit mehrfach kräftig auf den unbewaffneten D._____ eingestochen. Für D._____ erfolgte der Messereinsatz völlig überraschend, weshalb er keine - 27 - Möglichkeit hatte, auszuweichen oder sich zu schützen. Der Beschuldigte hat die von ihm angezettelte Konfrontation durch den Messereinsatz komplett eskalieren lassen und eine beachtliche Gewaltbereitschaft offenbart.