Der Beschuldigte beantragt – ausgehend von den von ihm beantragten Freisprüchen und anerkannten Schuldsprüchen – eine bedingte Geldstrafe von 95 Tagessätzen à Fr. 30.00 unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren, sowie eine Busse von Fr. 200.00. - 25 -