7.4. In tatsächlicher Hinsicht ist unbestritten und erstellt, dass gegen den Beschuldigten eine Wegweisungsverfügung für das Gebiet «5000 Aarau, Kath. Kirche + Bahnhof und Umgebung» erlassen worden ist, welche vom 8. Februar 2023 bis 8. März 2023 galt (UA act. 1078 ff.) und der Beschuldigte davon Kenntnis hatte (UA act. 1077). Unbestritten ist weiter, dass sich der Beschuldigte am 2. März 2023 am Bahnhofplatz 4 im Casino Railway, Aarau, und damit im von der Wegweisungsverfügung erfassten - 23 -