7. Ungehorsam gegen eine amtliche Verfügung ( 7.1. Die Anklage wirft dem Beschuldigten in Ziffer 6 vor, gegen die am 8. Februar 2023 die Wegweisungsverfügung vom 8. Februar 2023 für den Bereich der katholischen Kirche und den Bahnhof Aarau verstossen zu haben, indem er sich am 2. März 2023 um 19:05 Uhr am Bahnhof Aarau aufgehalten habe. Die Vorinstanz hat ihn deswegen wegen Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung gemäss Art. 292 StGB schuldig gesprochen. Der Beschuldigte beantragt mit Berufung, er sei von diesem Vorwurf freizusprechen (Berufungserklärung, S. 2; (Berufungsbegründung, S. 24 ff.).