2012 5596, Ziff. 2.2.2). - 19 - 6.3.3. Was den Anfangsverdacht betrifft, stützte sich die Polizei auf Hinweise aus der Bevölkerung, wonach über die Mobiltelefonnummer […], welche später dem Beschuldigten zugeordnet wurde, im Raum Aarau Kokain und Haschisch verkauft werde. Gestützt darauf nahm die Kantonspolizei eigene Ermittlungen auf. Dass die Quellen anonym behalten wurden, schadet entgegen der Ansicht des Beschuldigten nicht.