6. Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz 6.1. Die Anklage wirft dem Beschuldigten in Ziffer 5 Besitz und Verkauf von Betäubungsmitteln vor. Konkret soll er am 15. März 2023 über sein Mobiltelefon einem verdeckten Fahnder der Kantonspolizei Aargau ein Gramm Kokain zum Verkauf angeboten zu haben. In der Folge sei der Fahnder um 18:00 Uhr am Apfelhausenweg, 5000 Aarau, erschienen und habe dem Beschuldigten 0.6 g Kokain übergeben, derweil der verdeckte Fahnder den Kaufpreis von Fr. 100.00 an den Beschuldigten übergeben habe.