5.3.3. J._____ wurde am 26. Januar 2022 und damit vier Monate nach dem Vorfall polizeilich befragt. Grundsätzlich liegen damit noch tatnahe Aussagen vor. Er gab an, er habe beobachten können, wie ein Unbekannter auf seinen Kollegen I._____ zurannte und diesem von hinten einen seitlichen Schlag versetzte (UA act. 574). Der Täter habe hellere Haare gehabt, eine Lederjacke mit einem Knopf am Kragen und rotem Aufdruck am Rücken sowie helle Hosen getragen, sei ca. 175 cm gross gewesen und habe nicht gut Deutsch, sondern «etwas Rumänisches» gesprochen (UA act. 574 Ziff. 14 f. und 19). Er könne sich nicht sehr gut an das Gesicht des Täters erinnern, da es dunkel gewesen sei (UA act.