5. Einfache Körperverletzung 5.1. Die Anklage wirft dem Beschuldigten in Anklageziffer 3 vor, I._____ am 18. September 2021 zwischen 00:00 Uhr und 01:00 Uhr in 5000 Aarau, Kasinopark, eine Faust gegen das Gesicht geschlagen zu haben, wodurch I._____ einen Nasenbeinbruch erlitten habe. Der Beschuldigte beantragt einen Freispruch. Es sei nicht erstellt, dass er I._____ geschlagen und ihm die dokumentierten Verletzungen zugefügt habe (Berufungsbegründung, S. 21).