6B_475/2012 vom 27. November 2012 E. 4.2; 6B_239/2009 vom 13. Juli 2009 E. 2.4; je Hinweise zur Schaffung eines hohen Todesrisikos bei Messereinsatz gegen den Bauch, wobei das Bundesgericht in solchen Fällen sogar Eventualvorsatz auf Tötung annimmt, Urteile des Bundesgerichts 6B_774/2020 vom 28. Juli 2021 E. 2.5 mit zahlreichen Hinweisen; 6B_991/2015 und 6B_998/2015 vom 24. Mai 2016 E. 3.4). Auch vorliegend wurde ein hohes Risiko einer tödlichen Verletzung geschaffen, war es gemäss forensisch-klinischem Gutachten denn auch bloss dem Zufall zu verdanken, dass keine unmittelbar tödlichen Ver- - 15 -