Plädoyer Verteidigung, S. 4), nicht stichhaltig, sind doch die entscheidenden Sequenzen zum Kerngeschehen, mithin der Messerattacke, festgehalten. Als zusätzliches Indiz ist schliesslich zu werten, dass der Beschuldigte selbst kleine Schnittverletzungen an den Händen aufwies. Die Ausführungen des Beschuldigten, welcher einen Messereinsatz bestreitet, erweisen sich folglich als Schutzbehauptungen. Gestützt auf die Videoaufnahmen, die medizinischen Akten sowie die weiteren Indizien ist vielmehr erstellt, dass der Beschuldigte im Rahmen der tätlichen Auseinandersetzung mit D.__