wobei D._____ gegenüber dem Beschuldigten ebenfalls Schläge ausgeteilt habe. Im Verlauf dieser Auseinandersetzung habe der Beschuldigte ein Messer oder einen messerartigen Gegenstand behändigt, welchen er in seinem Hosenbund mitgeführt habe und damit mehrfach auf D._____ eingestochen, welcher dadurch mehrere Stichverletzungen am Oberkörper und im Gesicht erlitten habe. Daneben hätten auch die beiden Brüder B._____ und C._____ gegenüber E._____ Schläge ausgeteilt. Als D._____ zu Boden gestürzt sei, habe der Beschuldigte mit den Füssen auf diesen und anschliessend auch noch auf E._____ getreten.