3.8. Die Berufungsverhandlung mit Einvernahme des Beschuldigten fand am 3. September 2025 statt. Das Obergericht zieht in Erwägung: 1. Der Beschuldigte wendet sich gegen die Schuldsprüche der versuchten vorsätzlichen Tötung, der einfachen Körperverletzung, der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Anklageziffer 5), des Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung und der Widerhandlung gegen die Verkehrsregelverordnung und damit einhergehend gegen die Strafzumessung. Im Weiteren beantragt er ein Absehen von einer Landesverweisung, die Verweisung der Zivilforderungen auf den Zivilweg sowie die Herausgabe des beschlagnahmten Bargelds. -7-