Die Schuldsprüche wegen mehrfachen Raufhandels, des Führens eines Motorfahrzeugs in fahrunfähigem Zustand sowie die Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Konsum) anerkannte er und beantragte dafür die Ausfällung einer bedingten Geldstrafe von 95 Tagessätzen à Fr. 30.00, Probezeit 2 Jahre, sowie einer Busse von Fr. 200.00. Im Weiteren beantragte er das Absehen von einer Landesverweisung, die Verweisung sämtlicher Zivilforderungen auf den Zivilweg, die Herausgabe des beschlag- -6-