3.3. Mit Berufungserklärung vom 16. September 2024 beantragte der Beschuldigte einen Freispruch von den Vorwürfen der versuchten vorsätzlichen Tötung, der einfachen Körperverletzung, der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, des Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung und der Widerhandlung gegen die Verkehrsregelverordnung. Die Schuldsprüche wegen mehrfachen Raufhandels, des Führens eines Motorfahrzeugs in fahrunfähigem Zustand sowie die Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Konsum) anerkannte er und beantragte dafür die Ausfällung einer bedingten Geldstrafe von 95 Tagessätzen à Fr. 30.00, Probezeit 2 Jahre, sowie einer Busse von Fr. 200.00.