9.2 Die Kosten der amtlichen Verteidigung von Fr. 21'234.35 (inkl. MwSt. Fr. 1'506.55) gehen einstweilen zu Lasten der Staatskasse. Der Beschuldigte wird verpflichtet, diese Kosten dem Kanton Aargau im Umfang von ¾, mithin Fr. 15'925.75 zurückzuerstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 lit. a StPO).