7.5 Die Zivilforderung des Zivil- und Strafklägers 5 wird auf den Zivilweg verwiesen. 8. 8.1 Folgende Gegenstände werden eingezogen und vernichtet: - 3.7 Gramm Kokain - 6 Ecstasy Pillen - 38 Stück rezeptpflichtige Xanax Pillen - Div. Minigrip Die Anklägerin trifft die sachgemässen Verfügungen. 8.2 Das beschlagnahmte Bargeld (Depot) von Fr. 1'399.65 wird in Anwendung von Art. 267 Abs. 3 StPO und Art. 268 Abs. 1 StPO an die Verfahrenskosten angerechnet.