5.2 Wird die Busse schuldhaft nicht bezahlt, so wird eine Ersatzfreiheitsstrafe von 16 Tagen vollzogen. -4- 6. Der Beschuldigte wird gestützt auf Art. 66abis StGB für 10 Jahre des Landes verwiesen. 7. 7.1 Die Zivilforderung der Zivil- und Strafklägerin 1 wird auf den Zivilweg verwiesen. 7.2 Der Beschuldigte wird verpflichtet, dem Zivil- und Strafkläger 2 Schadenersatz in Höhe von Fr. 120.00 sowie eine Genugtuung von Fr. 5'000.00 zu bezahlen. 7.3 Die Zivilforderung des Zivil- und Strafklägers 3 wird auf den Zivilweg verwiesen. 7.4 Der Beschuldigte wird verpflichtet, dem Zivil- und Strafkläger 4 eine Genugtuung von Fr. 600.00 zu bezahlen.