als teilweise Zusatzstrafe zu den Urteilen des Gerichtspräsidiums Muri vom 19. April 2022 und des Bezirksgerichts Muri vom 16. August 2022 und als Gesamtfreiheitsstrafe mit der Widerrufsstrafe gemäss Ziff. 3.2 zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten, sowie zu einer Busse von Fr. 1'000.00, ersatzweise 10 Tage Freiheitsstrafe, verurteilt. 3.2. Der mit Urteil des Gerichtspräsidiums Muri vom 19. April 2022 für die Freiheitsstrafe von 8 Monaten gewährte bedingte Vollzug wird widerrufen. Die Freiheitsstrafe ist Bestandteil der in Ziff. 3.1 ausgesprochenen Gesamtfreiheitsstrafe. 4. 4.1. Die obergerichtlichen Verfahrenskosten von Fr. 4'000.00 werden dem Beschuldigten auferlegt.